§ 109 Absatz 2 Satz 2 VAG
2Derartige Parameter werden auf der Grundlage interner Daten des Unternehmens oder auf der Grundlage von Daten, die direkt für die Geschäfte dieses Unternehmens relevant sind, unter Verwendung standardisierter Methoden kalibriert.
§ 109 Absatz 2 Satz 3 VAG
3Die verwendeten Daten müssen genau, vollständig und angemessen sein.