§ 70 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 VAG
2.
es von der Verpflichtung befreit wird, im Inland eine Kaution zu stellen oder
§ 71 Satz 1 Nummer 2 VAG
2.
im Fall des § 70 die gewählte Aufsichtsbehörde die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerruft, weil die nach § 70 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 berechneten Eigenmittel unzureichend sind.