§ 37 Absatz 4 Nummer 3 AktG
3.
die Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats;
§ 37 Absatz 4 Nummer 3a AktG
3a.
eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der Mitglieder ersichtlich ist;