§ 11b Absatz 2 Nummer 1 GewO
1.
Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden nach § 34a Absatz 1 Satz 1, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils allein oder mit anderen zur Vertretung berufenen Personen, sowie der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen:
a)
Familienname, Geburtsname, Vornamen,
b)
Geschlecht,
c)
Geburtsdatum, Geburtsort, Staat,
d)
Staatsangehörigkeiten,
e)
Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
f)
Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel,
g)
Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat,
h)
Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone,
i)
sofern der Gewerbetreibende eine juristische Person ist:
aa)
Rechtsform, Registerart, soweit vorhanden im Register eingetragener Name nebst Registernummer, Registergericht oder ausländische Registernummer und Registerbehörde,
bb)
Betriebliche Anschrift des Sitzes der juristischen Person,
cc)
Telefonnummer und E-Mail-Adresse der juristischen Person,
§ 11b Absatz 2 Nummer 10 GewO
10.
Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern:
a)
Art der erworbenen Qualifikation,
b)
bei Unterrichtungsnachweisen der Unterrichtungszeitraum, bei Sachkundenachweisen das Datum der Sachkundeprüfung,
c)
Ausstellungsdatum des Qualifikationsnachweises, Angabe der Identifikationsnummer der ausstellenden Industrie- und Handelskammer, auf dem Qualifikationsnachweis angegebener Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort,
d)
soweit vorhanden ein Validierungscode der Industrie- und Handelskammer,
e)
Datum und Inhalt der Rückmeldung aus der elektronischen Abfrage über die Schnittstelle zu der in § 32 des Umweltauditgesetzes bezeichneten gemeinsamen Stelle,
§ 11b Absatz 2 Nummer 11 GewO
11.
Daten zu Qualifikationsnachweisen von Gewerbetreibenden, bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils allein oder mit anderen zur Vertretung berufenen Personen, der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen sowie Wachpersonen, die dem Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis gleichgestellt wurden:
a)
Art der erworbenen Qualifikation,
b)
Unterrichtungszeitraum,
c)
Ausstellungsdatum des Qualifikationsnachweises, Angabe der Kontaktdaten der ausstellenden Stelle, auf dem Qualifikationsnachweis angegebener Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort,
d)
Bescheinigungen des Gewerbetreibenden nach § 17 der Bewachungsverordnung,